Heute erhielten wir vom Finanzamt das letzte für unsere Vereinsgründung erforderliche Formular: den Freistellungsbescheid

Als eingetragener Verein haben wir noch bessere Möglichkeiten, unsere Ziele erfolgreich zu verfolgen. 

Auch als kleiner Verein mussten wir bis zur Gründung viele bürokratische Hürden überwinden. Insgesamt dauerte es fast ein ganzes Jahr, bis alles erledigt war. Wobei es nicht etwa an unserer Trödelei lag. Wir haben stets sofort auf alle Anforderungen reagiert, mussten aber oft lange Wartezeiten hinnehmen, bis “die Gegenseite” tätig wurde.

Die wichtigsten Etappen habe ich nachfolgend aufgelistet, da könnt Ihr mal eine Vorstellung von den zeitlichen Dimensionen eines solchen Prozesses gewinnen. 

Dabei habe ich die vielen kleinen erforderlichen Zwischenschritte schon weggelassen, wir wollen ja niemandem langweilen ;-).


Hier ist die Zeitleiste einer “einfachen” Vereinsgründung:

04.05.2023:
Die Gründungsmitglieder beschließen die Gründung und unterschreiben das Gründungsprotokoll und die erste Satzung.

Wir haben unseren Verein “erhaltdenwald e.V.” getauft, da ist der Name gleich Programm. 

11.05.2023: 
Wir reichen beide Dokumente beim Finanzamt ein, um eine Steuernummer und eine Freistellungsbescheinigung zu erhalten.

13.12.2023:

Wir verabschieden die nunmehr dritte Version unserer Satzung, die aufgrund formeller Beanstandungen vom Finanzamt und vom Notar (als "Vertreter" vom Amtsgericht) mehrfach geändert werden musste.

17.01.2024:
Wir bekommen vom Amtsgericht die Mitteilung, dass die Eintragung unseres Vereins in das Vereinsregister erfolgt ist. 

06.02.2024:
Wir erhalten vom Finanzamt:

  • eine Steuer-Nr. zugeteilt sowie
  • den Freistellungsbescheid, der die Gemeinnützigkeit unseres Vereins bescheinigt.