Zweimal mündlich und einmal schriftlich haben wir nun schon bei der Gemeinde nachgefragt:

“Was ist mit den in der Nähe zum Baugebiet stehenden markierten, unter Schutz stehenden, großen Laubbäumen?”
(siehe unsere Einträge vom 14.12.23 und 11.01.24, sowie angehängtes Schreiben).

Bisher leider ohne Resonanz.

Deswegen haben wir uns zwischenzeitlich beim “Stadtforstamt Lüneburg” erkundigt und von dort die folgende Antwort erhalten:

  • Die markierten Bäume stehen alle im Lüneburger Gebiet.
  • Die Bäume wurden nicht vom Lüneburger Stadtforst, dem Eigentümer der Bäume, markiert, sondern von jemandem, der der irrigen Meinung war, dass die Bäume auf Adendorfer Gebiet stehen und dass ihm die Bäume gehören würden.
  • Und ja, sie sollten gefällt werden.
  • Der vermeintliche Eigentümer wurde vom Lüneburger Stadtforstamt über die tatsächlichen Besitzverhältnisse aufgeklärt und aufgefordert, die Bäume nicht zu fällen.

Wir vermuten, dass diese Fällungsabsichten in engem Zusammenhang mit der geplanten Bebauung stehen. Uns fällt zumindest kein anderer Grund für ein solches Vorgehen ein.

Im Gegensatz zu diesem Sachverhalt steht eine Erklärung von Herrn Paus vom Planungsbüro, die dieser während der Bausitzung im Mai 2022 gemacht hat:
Laut Protokoll sagte er:

“Die Bäume auf den angrenzenden Flächen gehören der Gemeinde Adendorf”  und 
“Für die Umsetzung (der Bauplanung) muss kein Baum gefällt werden”.

Zwei Aussagen, die sich nun als falsch herausstellten.
Auch in den aktuellen Planzeichnungen des Planungsbüros fehlt die Darstellung dieser und weiterer, nicht markierter Bäume.

Wir fragen daher während der Einwohnerfragestunde am 16.04.2024 nach:

Ist nicht gerade bei einem “vorhabenbezogenen Bebauungsplan” 1) davon auszugehen, dass das Planungsbüro die Interessen des Investors vor die Interessen der Gemeinde stellt?

Bedarf es von daher nicht wenigstens einer minimalen Überprüfung von Seiten der Gemeinde? Zum Beispiel, indem eine Besichtigung des Bauplatzes stattfindet? Bei einer solchen hätten die Bäume doch auffallen müssen!

Werden die Angaben, die ein beauftragtes Planungsbüro macht, nicht von Ihrer Verwaltung überprüft?"

Die Antwort vom Fachbereichsleiter lautet:

"Wir haben Ihre Fragen an das Planungsbüro weitergeleitet. Wir können da nochmal nachhaken”

Der Fachbereichsleiter will also beim Planungsbüro nachfragen, warum es vom (Ihm geleiteten) Fachbereich, bezogen auf den hier geschilderten Fall, keine Überprüfung der Angaben vom Planungsbüro gab ?


Quelle: Dokument “Wortprotokoll”.  Dieses Dokument wurde veröffentlicht im Sitzungskalender (https://www.adendorf.sitzung-online.de/bi/si010_e.asp) unter Datum 24.05.2022  “TOP (Tagesordnungspunkt) Ö 5”


1) Ein  “vorhabenbezogener Bebauungsplan"  wird nicht durch die Gemeinde, sondern von einem sogenannten Vorhabenträger, einem Investor, erstellt.