Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Lüneburg sieht für Neubauten am Wald einen Abstand zum Waldrand von 100 Metern als Richtwert vor. 

Weiterhin sollte ein Mindestabstand von 30 Metern eingehalten werden. Der Wert orientiert sich an der möglichen Länge eines umfallenden Baumes

Ist der Abstand zum Haus kleiner als der umfallende Baum, kann das Haus zu Schaden kommen. Ein Haus kann nicht beiseite springen und die Bewohner “wenn es dumm kommt” auch nicht.
Im Schadensfall ist auch für die Versicherungen sowie bei zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen die Einhaltung des Mindestabstandes bedeutsam.

Zwei aktuelle Beschlussvorlagen für neue Bauvorhaben in Adendorf halten aber den in Zeiten von Klimakrise und heftigen Stürmen sinnvollen Mindestabstand von 30 Metern nicht ein.
Trotzdem fanden diese eine Mehrheit im Bauausschuss:

- Beim Baugebiet "Schwarzer Weg" (B-Plan Nr. 53) beträgt der geplante Abstand vom Waldrand 25 Meter, wobei in diesem Bereich, der eigentlich baumfrei sein sollte, auch noch Dutzende großer Laubbäume stehen.

- Beim Baugebiet "Adendorf Süd" (B-Plan Nr. 48) beträgt der geplante Abstand (teilweise) sogar nur 12 Meter.

Wir haben zu diesem Thema am 14.12.24 zwei Fragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde des “Ausschusses für Umwelt, Ortsentwicklung und Bauen” an den Bürgermeister gestellt:

Unsere Frage 1:
Wieso gibt es in Ihrer Gemeinde immer wieder besondere Rechte für Bauträger und Investoren? Was hat die Gemeinde davon? 

Antwort vom Fachbereichsleiter:
Das ist eine Unterstellung. 

Unsere Frage 2:
Wieso wird der Abstand von 30 Metern, der auch vom Bürgermeister schon mehrfach als richtig anerkannt wurde, nicht eingehalten?

Antworten
vom Bürgermeister:

Es gibt ja kein Recht dazu. 

vom Ausschussvorsitzenden:
Die 30 m sind nicht festgelegt.  

vom Fachbereichsleiter:
Es werde dazu Stellungnahmen geben, die hier im Ausschuss abzuwägen sind. Dann werde man sehen, ob es bei dem geplanten Abstand zum Wald bleibt oder ob der Abstand erhöht werde. Grundsätzlich sei es richtig, 30 m Abstand einzuhalten, um die Falllänge des Baumes zu berücksichtigen. Dennoch gebe es Einzelfallbetrachtungen und zu erwartende Fallrichtungen. 

Wir meinen dazu:
Tatsächlich gibt es die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung.
So eine Entscheidung ist aber zeitlich und finanziell aufwendig, da eine Unbedenklichkeit in den meisten Fällen per Gutachten festgestellt wird.

"Es werde dazu Stellungnahmen geben" , so der Fachbereichsleiter in seiner Antwort. Es gibt diese also noch nicht und es ist zu befürchten, das es diese auch nie geben sollte. Jedenfalls gibt es bisher dazu in den vorliegenden Protokollen und Dokumenten keine Vermerke.

Wenn dem tatsächlich so wäre, würde sich die Gemeinde in einer Allianz mit dem Investor sowie dem ausführenden Planungsbüro über die Anforderungen von Forstämtern, Landkreis sowie den Vorgaben der “Regionalen Raumordnung” hinwegsetzen.

Die Antworten entstammen dem Sitzungsprotokoll. Dieses ist hier veröffentlicht:
Sitzungsprotokoll 

Siehe PDF “Protokoll gesamt”, unter Punkt 2 . “Einwohnerfragestunde”