Spontan finden sich abends ca. 30 betroffene Bürger zur “Bauausschusssitzung” im Zuhörerraum des Rathauses ein.
Das kam für die Ratsmitglieder überraschend, da diese in den Sitzungen, in denen für die Bürger relevante Entscheidungen gefällt werden, meistens unter sich sind.
Unter Tagesordnungspunkt 10 steht:
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung und Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Östlich Köthner Heide".
Der Ausschussvorsitzende, Herr Ronald Steinberg, trägt den Sachverhalt vor:
“Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes mit insgesamt 9 Einfamilienhausgrundstücken. Da das Plangebiet fast vollständig im Wald liegt, müsste eine Waldumwandlung erfolgen.
Es könnte das Verfahren nach § 13b BauGB (Baugesetzbuch) gewählt werden. Dann würde der Flächennutzungsplan im Nachhinein berichtigt werden.”
Der Fachbereichsleiter (FBL) Bauen Herr Christian Ninnemann teilt mit, dass es sich um eine Fläche von 14.000 qm handelt.
Die Grundstücke für Einfamilienhäuser hätten laut Bebauungsplan eine durchschnittliche Größe von ca. 1.400 qm.
Die Pläne des Investors können auf der Seite “Vorlage - 2022/345” angesehen werden. Scrollen Sie nach unten und öffnen die Anlage 1 und Anlage 2.
Besonders empörend ist das geplante beschleunigte Verfahren nach
§ 13b BauGB:
Bei Anwendung des § 13b BauGB
- wird auf die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet,
- ist für Eingriffe in die Natur kein Ausgleich erforderlich,
- entfällt die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.
Wir, die interessierten und besorgten Bürger, haben viele Fragen an den Bürgermeister Thomas Maack gestellt, die leider größtenteils nicht zufriedenstellend beantwortet werden.
(siehe Protokoll)
Als Gründe für die geplante Vernichtung von Wald werden von Vertretern der SPD und CDU u.a. genannt:
- dieser Wald ist wertlos
- man will “die Baugrenzen glatt ziehen”
- es wird Wohnraum für Zuwanderer gebraucht
Alle genannten Gründe erscheinen uns absurd:
Wald ist niemals wertlos, er kann höchstens in einem ungepflegten Zustand sein, wogegen man aber nicht nur was tun kann sondern wozu der Waldbesitzer sogar nach § 11 NWaldLG (Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung) gesetzlich verpflichtet ist.
- Wenn die “Köthner Heide ÖSTLICH” zum Bauland wird, würde die Grenzlinie dadurch nicht glatter, sondern ungerader. Vielleicht hat der Rat aber gedanklich schon die “Köthner Heide WESTLICH” mit einbezogen. Dadurch wäre tatsächlich eine Glättung der Bebauungsgrenze zu beobachten. Eine beunruhigende Vorstellung, es ginge dann um ca. 30.000 m2 Waldvernichtung!
- Bei geschätzten Kosten von 1 Mio € je Einfamilienhaus mit Grundstück stellt dieses wahrscheinlich kein Angebot für Zuwanderer dar.
An dem Abend wird mit den Stimmen der SPD, CDU, FDP, LINKE ein “Aufstellungsbeschluss” (=„Abgrenzungsbeschluss“) gefasst.
Dieser bedeutet den ersten Schritt zur Umwandlung des Waldgebietes Köthner Heide östlich in ein Baugebiet. Die GRÜNEN und die ABAE stimmen dagegen.
Nach unserer Beobachtung würde der Antrag eines “einfachen” Bürgers auf den Bau eines Einfamilienhauses auf seinem Waldgrundstück im Ausschuss sicherlich abgelehnt werden. Nicht aber so, wenn ein Investor eine Bauplanung für ein größeres Projekt vorlegt.
In diesem Fall ist die Mehrheit im Ausschuss bereit, einen - vermeintlich unverbindlichen - Beschluss (“Abgrenzungsbeschluss”) zu fassen, der dann aber erfahrungsgemäß (wie die Vergangenheit zeigt) sehr gute Chancen hat, realisiert zu werden.
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