Unter Tagesordnungspunkt Nr. 6 wird die
“Abarbeitung in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne bzw. Änderungen vorhandener Bebauungspläne, also eine Priorisierung, festgelegt.

Der Bebauungsplan Nr. 58 “Östlich Köthner Heide” rutscht (auch Dank unserer Initiative?) weit nach hinten:
Die Bearbeitung erfolgt nun frühestens im Jahr 2025!

Das verschafft uns Luft für weitere Maßnahmen (Erstellung einer Website, Vereinsgründung, Erstellung Flyer, Unterschriften und Spenden sammeln).