Der Landkreis Lüneburg hat im Rahmen der “Behördenbeteiligung” (lt. § 4 Abs. 2 BauGB) zur Bauplanung “Steinbergkoppel Ost” Stellungnahmen abgegeben. 

Darin findet sich sehr viel Kritik zum Thema “Mängel im Umweltschutz”.
Das von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro kommentiert diese bei sehr vielen mit einem lapidaren “zur Kenntnis genommen“.

Das ist nicht wirklich ein aussagefähiges Gegenargument, auch keine Darstellung des eigenen Standpunktes oder sogar ein "wird entsprechend geändert"
Ist das Thema “Natur- und Klimaschutz” für das Planungsbüro
(und somit für die Gemeinde) so unbedeutend ?

Rechtlich gesehen bewegt sich die Gemeinde mit solchen Antworten durchaus im gesetzlichen Rahmen.
Die Gemeinde besitzt letztlich die alleinige Entscheidungshoheit über Bauprojekte und hat damit in diesem Fall das Recht auf berechtigte und wichtige Einwendungen des Landkreises mit eben diesen “zur Kenntnis genommen” zu antworten.

Allerdings könnten die vom Landkreis kritisierten Punkte im weiteren Verlauf des Projektes noch rechtlich relevant werden .
Das Risiko  (z.B. Anwaltskosten und Gerichtskosten aufgrund von Klagen, Zahlungen für Schadenersatz oder entstehenden weiteren Baukosten) liegt allein im Verantwortungsbereich der Gemeinde.

Wir fragten daher am 16.04.24 im Rahmen der Einwohnerfragestunde:

“Sollte die Gemeinde als Auftraggeber des Planungsbüros, von diesem nicht aussagefähige Kommentare und Gegenargumente auch in den Umweltfragen verlangen?”

Der Fachbereichsleiter sagte dazu: “Wenn es nur ein Hinweis ist, kann man den zur Kenntnis nehmen”

 Unsere Antwort: “Das waren keine Hinweise, ich habe die Texte hier, ich kann sie vortragen”

Das geht dem Fachbereichsleiter nun zu weit. Er meint, “da muss man die Gelegenheit haben, sich auf sowas vorzubereiten”.

Der Bürgermeister meint: “Man muss wissen: will man das Baugebiet oder will man es nicht?” 

Er macht das freundliche Angebot, das Thema in Ruhe in seinem Büro zu erörtern.

Da kommt ja ein Stück Hoffnung auf, vielleicht doch noch mal aussagefähige Antworten auf unsere Fragen zu bekommen.

(Hinweis: siehe auch unseren Eintrag vom 12.03.2024)


Quelle: Dokument “Abwägung_B51_2024-02-22”, Seiten 5 bis 16.
Dieses Dokument wurde veröffentlicht im Sitzungskalender (
https://www.adendorf.sitzung-online.de/bi/si010_e.asp) unter Datum 12.03.2024 “TOP (Tagesordnungspunkt) Ö 7”)