Heute fand eine Sitzung des “Ausschusses für Umwelt, Ortsentwicklung und Bauen” statt.
Während der Einwohnerfragestunde gibt ein Mitglied unseres Vereins den Hinweis, dass das Grundstück der Apotheke im Kirchweg fast vollständig versiegelt ist.
Er fragt, ob es dort eine Ausnahmegenehmigung gibt oder ob ggf. etwas unternommen werden könnte.
FBL (Fachbereichsleiter Bauen) Herr Ninnemann antwortet, dass das bereits überprüft wurde.
Er erläutert, dass die Baugenehmigung für die Erweiterung erteilt worden ist, bevor die Sammeländerung hinsichtlich der GRZ II *) gemacht wurde. Zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gab es noch keine GRZ II für das Grundstück und es galt die Obergrenze von 0,8.
Es wird nun überprüft, ob die Obergrenze von 0,8 überschritten ist.
Hinweis:
Die Grundflächenzahl (GRZ) legt fest, welcher Anteil der Fläche eines Baugrundstücks, bebaut werden und welcher Anteil nicht versiegelt werden darf. Grundstücke dürfen nur sehr selten komplett bebaut werden, damit noch genügend Sickerfläche für das Regenwasser frei bleibt.
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