Ein  “vorhabenbezogener Bebauungsplan"  wird nicht durch die Gemeinde, sondern von einem sogenannten Vorhabenträger, einem Investor, erstellt. 

Dieses Verfahren erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei den Gemeinden, weil der Investor die Kosten für die Planung übernimmt. Auch werden die knappen Ressourcen der Gemeinde an eigenen oder beauftragten Fachkräften geschont.

Zumindest ein Nachteil existiert aber bei diesem Verfahren:
Der Investor verfolgt naturgemäß in erster Linie seine eigenen Interessen und nicht die der Gemeinde und deren Bürger.

Irgendwie kommt mir bei dem Thema “vorhabenbezogener Bebauungsplan” der Spruch “den Bock zum Gärtner machen” in den Sinn .. (aro)

Welche Vorteile hat der Investor?
Neben der besseren Einbringung eigener Interessen sind es vor allen wirtschaftliche Vorteile:

Die zusätzlichen Kosten für den Investor für das Planaufstellungsverfahren sind gering, verglichen mit dem aus dem so optimierten Bauvorhaben zu erwartenden wirtschaftlichen (Mehr-) Gewinn. 
Zudem wird sich in aller Regel die Dauer für die Planaufstellung durch die Mitwirkung des Investors stark verkürzen.


Wir haben uns das Baugebiet und die dafür vorhandenen Planungsunterlagen für das Bauprojekt “Schwarzer Weg” einmal genauer angesehen:

Dabei kamen Fragen auf, die wir während der Sitzung des
“Ausschusses für Umwelt, Ortsentwicklung und Bauen” am 14.12.24 im Rahmen der Einwohnerfragestunde an den Bürgermeister stellten:

Frage 1
“In der aktuellen Planung ist der Abstand von geplanten Häusern zu vorhandenen, geschützten Laubbäumen zu gering. 
Können Sie heute zusichern, dass vom Besitzer der Bäume, nicht später verlangt wird, die Bäume zu fällen, um den erforderlichen Abstand herzustellen?”

Antwort vom Fachbereichsleiter
“Es ist ja nur ein Vorentwurf, der einen Abstand zum Wald von knapp 30 m vorsieht. Dieser sei hier im Ausschuss mehrheitlich beschlossen worden. Man werde sich damit beschäftigen, es abwägen und zu einem Ergebnis kommen.”

Frage 2:
“Drei große Laubbäume, etwa 25 Meter vom Baugebiet entfernt, haben eine Markierung mit pinker Sprühfarbe. Das bedeutet wahrscheinlich, dass sie gefällt werden sollen. Steht diese Fällung in Zusammenhang mit diesem Bauprojekt?”

Antwort vom Fachbereichsleiter
“Die beabsichtigte Fällung steht nicht im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben. Es gibt ein Baumgutachten.” 

Wir erhalten noch das Angebot, das Gutachten bei Herrn Ninnemann einzusehen.
Wir nehmen uns vor, dieses freundliche Angebot anzunehmen.

Frage 3:
“In der Zeichnung des Planungsbüros werden lediglich 8 Bäume bzw. Baumkronen im Bauprojekt dargestellt.
Es gibt allerdings etliche weitere große Laubbäume, die aufgrund ihrer Höhe und ihrer unmittelbaren Nähe zu den geplanten Häusern ebenfalls ein Gefährdungspotential aufweisen.
Wieso wurden in den Planzeichnungen nicht alle relevanten Bäume eingezeichnet?”

Antwort vom Fachbereichsleiter
“Die Planung wurde ja vom Planungsbüro gemacht und wenn Sie da anderer Auffassung sind, machen Sie gern eine Eingabe.”

Diese Fragen und Antworten entstammen dem Sitzungsprotokoll.
Dieses kann hier aufgerufen werden:

Sitzungsprotokoll 
(siehe PDF “Protokoll gesamt”, unter Punkt 2 . “Einwohnerfragestunde”)


In der Frage 1 geht es also um den Abstand zwischen Grundstücks- und Baumgrenze.
In der ständigen Rechtsprechung, sowie diversen , je nach Bundesland unterschiedlichen , Verordnungen und Gesetzen werden 30 Meter Mindestabstand festgelegt. Ausnahmen sind dabei möglich, müssen aber individuell und entsprechend der vorhandenen Gefahrenlage wohl begründet werden.
In der hier, vom Investor in Auftrag gegebenen Planung, sind 25 Meter bis zur Baumgrenze angegeben. Allerdings ohne jegliche Begründung zur Sachlage.

Die in Frage 2 gegebene Antwort ist leider nicht zutreffend.
Es existiert keine Gutachten zu diesem Sachverhalt, so das Resultat einer Nachfrage.
Bleibt also die Frage, wieso diese Bäume zum Fällen gekennzeichnet sind.
Beachtenswert dabei ist, das sich viele dieser gekennzeichneten Bäume innerhalb der dargestellten 25 Meter Zone befinden...

Wenn wir uns die vom Investor beauftragten und bezahlten (hoffentlich) Planungsunterlagen etwas genauer anschauen, sind dort lediglich 8 Bäume / Baumkronen eingezeichnet.
In der Realität stehen aber über 20 Laubbäume als Bestandteil des Waldes im geplanten "25 Meter Abstand".

Die Antwort auf Frage 3 ist dazu nun sehr erhellend:
Die Planungsunterlagen enthalten also nur ein Bruchteil der wirklich vorhandenen und für die Planung relevanten Bäume und weder das Bauamt der Gemeinde noch die Ratsmitglieder, die über diese Planung entscheiden, kennen diesen Sachverhalt.