Gestern hat der Umweltbeauftragte der Gemeinde , Herr Volland, seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2021 und 22 vorgestellt.

Zusammengefasst besteht das Resultat seiner (ehrenamtlichen) Tätigkeit aus zwei Projekten:

Die 
Planung und Koordinierung 
- einer Streuobstwiese hinter dem TuS Erbstorf
- von Hochbeeten auf dem Rathausmarkt

So weit, so überschaubar.

Bleibt für uns die Frage: 
Was ist eigentlich die Aufgabe eines Umweltbeauftragten?


Das ist nicht so einfach zu definieren, da die kommunalen Gegebenheiten, Anforderungen sowie die Stellung des Umweltbeauftragten in jeder Gemeinde teilweise höchst unterschiedlich ausfallen.

Es gibt allerdings Punkte, die sich fast immer in Positionspapieren, Stellenausschreibungen und Vorlagen von Städten, Gemeinden sowie kommunalen Organisationen finden lassen.
Die Tätigkeit eines Umweltbeauftragten lässt sich dabei in einem Satz wie folgt definieren:

Förderung des Umweltbewusstseins durch Beratungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Dazu gehören üblicherweise Tätigkeiten wie:


  • Öffentliche Auftritte, Herausgabe von Artikeln und Leserbriefen in den örtlichen Zeitungen und weiteren Publikationen.
  • Die Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten, Vereinen und anderen Organisationen.
  • Die Beratung von Gremien und Organisationen, Politikern, Ratsmitgliedern sowie Mitarbeitern der Verwaltung zu Klima- und Umweltschutzthemen.
  • Beteiligung bei Bau- oder anderen Projekten, um fachspezifische Probleme zu bewerten und entsprechende Verfahrensvorschläge einzubringen.
  • Regelmäßiger Kontakt zu Umweltschutzberatern der angrenzenden Städte und Gemeinden zum Erfahrungsaustausch und zur Planung von Gemeinschaftsaktionen.
  • Auswertung von überregionalen Veranstaltungen und Massnahmen von Organisationen und staatlichen Stellen zur Berichterstattung an Bürgermeister und Ratsmitglieder.

Dass aus der bisherigen Arbeit von Herrn Volland wichtige Impulse für den Umweltschutz entstanden sind, steht wohl außer Zweifel.
Vergleichen wir allerdings den Inhalt des Rechenschaftsberichtes von Herrn Volland  mit den oben dargestellten Profil eines Umweltbeauftragten, fehlen viele Tätigkeitsbereiche vollständig, andere sind noch ausbaufähig.

In der Verantwortung für eine Verbesserung stehen hier in erster Linie die Gemeindeverwaltung und der Rat, die zukünftig für ein wesentlich besseres administratives und organisatorisches Umfeld sorgen sollten.

Ein Punkt dazu wäre die Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung mit einer Auflistung der Rechte und Pflichten des Umweltbeauftragten.

Ein weiterer Punkt wäre die Festlegung einer
Beteiligung des Umweltbeauftragten als Berater bei Projekten und Entscheidungen mit Relevanz zum Umwelt- und Klimaschutz.